So wirkt sich Arbeitslosigkeit auf die gesetzliche Rente, Riester-Rente und betriebliche Altersvorsorge aus.

Gesetzliche Rente:
Während des Bezugs von Arbeitslosengeld 1, zahlt die Bundesagentur für Arbeit Beiträge zur Rente auf Basis von 80 % des letzten Verdienstes ein. Dadurch wird die gesetzliche Rente im Alter nur relativ gering gemindert. Anders sieht es bei Hartz IV Betroffenen aus. Hier wird nur ein geringer fiktiver Beitrag auf der Grundlage von 205,00 € Monatsverdienst zur Berechnung für die Rentenversicherung bis 31.12.2010 herangezogen. Ab 01.01.2011 kann es nur noch Anrechnungszeiten geben. Ein Jahr Arbeitslosengeld 2 erhöht den Rentenanspruch um rund zwei Euro. Wer bereits in den Jahren 2005 und 2006 Arbeitslosengeld 2 bekommen hat, wird für diese beiden Jahre im Rentenalter so gestellt, als ob er 400,00 € monatlich verdient hätte.

Riester-Rente:
Einzahlungen können reduziert oder ganz ausgesetzt werden. Dadurch kann aber die staatliche Förderung sinken. Der Mindesteigenbetrag von 60,00 € jährlich sollte von Geringverdienern nicht unterschritten werden, da sonst keine Zulagen mehr beansprucht werden können. So lange Arbeitslosengeld gezahlt wird, sind Sparer weiter förderberechtigt. Die Riester-Rente ist "hartz-sicher", sie wird bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes nicht herangezogen.

Betriebliche Altersvorsorge:
Ansprüche auf eine Betriebsrente im Alter, die nur der Arbeitgeber gezahlt hat, bleiben bestehen, wenn der ehemalige Angestellte mindestens 30 Jahre alt ist und der Vertrag mindestens fünf Jahre besteht (bei Verträgen ab 2009 gilt eine Altersgrenze von 25 Jahren). Sobald der Arbeitnehmer selbst Beträge eingezahlt hat, ist der spätere Rentenanspruch unverfallbar. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber einen Teil der Beiträge in die betriebliche Altersvorsorge bezahlt hat. Beitragszahlungen in einen Vertrag für die betriebliche Altersvorsorge können, abhängig von der Vertragsgestaltung, in den meisten Fällen ausgesetzt werden.

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