Aktuelle Informationen

Um einen nahtlosen Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente zu erreichen, sollte der Rentenantrag etwa drei Monate vor dem voraussichtlichen Rentenbeginn gestellt werden.

Entgeltpunkte, Zugangsfaktor, Rentenartfaktor, aktueller Rentenwert sind die vier Faktoren fuer die Berechnung der Rente.

So wirkt sich Arbeitslosigkeit auf die gesetzliche Rente, Riester-Rente und betriebliche Altersvorsorge aus.

Durch die Zahlung von freiwilligen Beiträgen können Wartezeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt und Anwartschaften aufrechterhalten werden.

Die Altersgrenze für die Regelaltersrente (Rente ohne Abschläge) steigt von 2012 an für die Geburtsjahrgänge 1947 bis 1958 um jeweils einen Monat pro Jahr, für die Jahrgänge 1959 bis 1964 um jeweils zwei Monate pro Jahr auf 67 Jahre.

Zeiten einer beruflichen Ausbildung werden in der gesetzlichen Rentenversicherung besonders bewertet. Dafür müssen diese aber beim Rentenversicherungsträger entsprechend nachgewiesen sein. Ein Blick in den Versicherungsverlauf bringt Klarheit.

Beitragssatz in der Rentenversicherung 18,60 %, je zur Hälfte (9,30 %) vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu tragen.