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Entgeltvorausbescheinigung - Vorsicht!

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Um einen nahtlosen Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente zu erreichen, sollte der Rentenantrag etwa drei Monate vor dem voraussichtlichen Rentenbeginn gestellt werden.

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Wie errechnet sich die Rente

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Entgeltpunkte, Zugangsfaktor, Rentenartfaktor, aktueller Rentenwert sind die vier Faktoren für die Berechnung der Rente.

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Arbeitslosigkeit und Rente

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So wirkt sich Arbeitslosigkeit auf die gesetzliche Rente, Riester-Rente und betriebliche Altersvorsorge aus.

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Pflege von Angehörigen kann Rentenansprüche erhöhen

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Die soziale Pflegeversicherung wurde zur Jahresmitte 2008 grundlegend reformiert. Kernpunkte der Neuregelungen sind höhere Leistungen für die Betroffenen und ein höherer Beitragssatz zur Pflegeversicherung für die Beitragszahler. Er stieg von 1,7 auf 1,95 Prozent des Bruttolohns, für Kinderlose von 1,95 auf 2,20 Prozent.

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Rente mit 67 trifft erst ab dem Jahrgang 1964 voll zu

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Die Altersgrenze für die Regelaltersrente (Rente ohne Abschläge) steigt von 2012 an für die Geburtsjahrgänge 1947 bis 1958 um jeweils einen Monat pro Jahr, für die Jahrgänge 1959 bis 1964 um jeweils zwei Monate pro Jahr auf 67 Jahre.

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Berufsausbildung bei der Rente sichern

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Zeiten einer beruflichen Ausbildung werden in der gesetzlichen Rentenversicherung besonders bewertet. Dafür müssen diese aber beim Rentenversicherungsträger entsprechend nachgewiesen sein. Ein Blick in den Versicherungsverlauf bringt Klarheit.

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Rechengrößen und Werte in der gesetzlichen Rentenversicherung ab 01.01.2012

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Beitragssatz in der Rentenversicherung 19,60 %, je zur Hälfte (9,80 %) vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu tragen.

Aktueller Rentenwert (§ 68 SGB VI) West 27,47 €, (§§ 255a, 68 SGB VI zur Zeit 88,71 % West-Niveau) Ost 24,37 €.

Beitragsbemessungsgrenze der Renten- und Arbeitslosenversicherung (§ 159 SGB VI West) 67.200,00 € jährlich, 5.600,00 € monatlich.

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