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Vergütung / Honorar

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Die Vergütung für meine Tätigkeit als gerichtlich zugelassener und registrierter Rentenberater richtet sich nach dem Vergütungsverzeichnis (VV) zum Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG).

Für eine Erstberatung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) beträgt die Gebühr je nach Umfang und Schwierigkeit der Beratungsangelegenheit zwischen 40,00 € und 190,00 € zzgl. gesetzlicher MwSt.

Für die weiteren Tätigkeiten gelten die Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).

Honorarvereinbarungen sind gemäß § 4 RVG möglich. Sie wissen damit bei der Erteilung eines Auftrages mit welchen Kosten Sie insgesamt zu rechnen haben.

Bei Vorträgen oder Seminaren für Firmen oder andere Institutionen richtet sich das Honorar nach dem Aufwand (Zeit und Inhalt).

Rechtsberatungskosten bzw. Beratungshonorare sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar (BdF IV B 5-S. 2255-356/97 vom 20.11.1997).

Formular Vollmacht

Hier können Sie sich ein Formular icon Vollmacht Rentenberater Rink (PDF) herunterladen, ausfüllen und mir zukommen lassen.

 



Zur Person


Rentenberater Reinhard Rink
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Reinhard Rink

Altenkirchen
Lange Straße 3
35619 Braunfels

Fon:
06472 / 911 077
Fax:
06472 / 911 079
Mobil:
0171 / 380 53 97