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Rentenberater Reinhard Rink

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Aktuelle Seite: Startseite » Honorar

Vergütung / Honorar

Die Vergütung für meine Tätigkeit als gerichtlich zugelassener und registrierter Rentenberater richtet sich nach dem Vergütungsverzeichnis (VV) zum Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG).

Für eine Erstberatung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) beträgt die Gebühr je nach Umfang und Schwierigkeit der Beratungsangelegenheit zwischen 50,00 € und 190,00 € zzgl. gesetzlicher MwSt.

Für die weiteren Tätigkeiten gelten die Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).

Honorarvereinbarungen sind gemäß § 4 RVG möglich. Sie wissen damit bei der Erteilung eines Auftrages mit welchen Kosten Sie insgesamt zu rechnen haben.

Bei Vorträgen oder Seminaren für Firmen oder andere Institutionen richtet sich das Honorar nach dem Aufwand (Zeit und Inhalt).

Rechtsberatungskosten bzw. Beratungshonorare sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar (BdF IV B 5-S. 2255-356/97 vom 20.11.1997).

Formular Vollmacht

Sie können sich im Downloadbereich ein Formular herunterladen, ausfüllen und mir zukommen lassen.

 
Zur Person Rentenberater Reinhard Rink

Zur Person
Rentenberater Reinhard Rink


Adresse

Altenkirchen
Lange Straße 3
35619 Braunfels

Sie erreichen mich unter

Fon: 06472 / 911 077
Fax: 06472 / 911 079
Mobil: 0171 / 380 53 97
Mobil: 01573 / 827 58 07

Mitgliedschaften

  • Bundesverband der Rentenberater e. V.
  • Deutscher Sozialgerichtstag e.V.

Fortbildungen

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Aktuelle Informationen

  • Entgeltvorausbescheinigung - Vorsicht!

    Um einen nahtlosen Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente zu erreichen, sollte der Rentenantrag etwa drei Monate vor dem voraussichtlichen Rentenbeginn gestellt werden.

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  • Wie errechnet sich die Rente

    Entgeltpunkte, Zugangsfaktor, Rentenartfaktor, aktueller Rentenwert sind die vier Faktoren fuer die Berechnung der Rente.

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  • Arbeitslosigkeit und Rente

    So wirkt sich Arbeitslosigkeit auf die gesetzliche Rente, Riester-Rente und betriebliche Altersvorsorge aus.

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