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Rentenberater Reinhard Rink

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Herzlich Willkommen!

Denken Sie beim Thema Rente über folgende Fragen nach?
Ab wann kann ich in Rente gehen?
Wie kann ich den Rentenbeginn beeinflussen?
Welche Rente kann ich beantragen?
Wieviel Rente werde ich erhalten?
Stimmt mein Rentenbescheid?

Was mache ich, wenn mein Rentenantrag abgelehnt wird?
Wann kann ich meine Beiträge zurück erhalten?
Wie wirkt sich eine Altersteilzeitregelung bei mir aus?
Wie erhalte ich einen Schwerbehindertenausweis?
Wann kann ich mich von der Versicherungspflicht befreien lassen?

All diese Fragen beantworte ich Ihnen gerne.
Für die Vereinbarung eines Beratungstermins können Sie mich jederzeit unter den Telefonnummern 06441 / 444 1504 bzw. 0171 / 380 53 97 oder 01573 / 827 58 07 erreichen. Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Als registrierter Rentenberater bin ich
gerichtlich zugelassen,
unabhängiger Vertreter meiner Mandanten,
an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gebunden,
für meine Tätigkeit haftpflichtversichert,
zur Verschwiegenheit verpflichtet,
ein Organ der Rechtspflege,
Mitglied im Bundesverband der Rentenberater e. V.
und im Deutschen Sozialgerichtstag e.V..

Meine Zulassung als
Rentenberater auf dem Gebiet des sozialen Versicherungs- und Versorgungsrechts erfolgte gemäß Art.1 §1 Abs.1 Satz 2 Ziffer 1 des RBerG in Verbindung mit § 7 RDGEG durch den Präsidenten des Landgerichts in Limburg.
Seit 13.01.2009 bin ich nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 RDG vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main im Rechtsdienstleistungsregister registriert. Die Registrierung wurde am 26.07.2016 aktualisiert.

 
Zur Person Rentenberater Reinhard Rink

Zur Person
Rentenberater Reinhard Rink


Wichtig: Neue Adressdaten

Adresse

Germanenweg 3
35578 Wetzlar

Sie erreichen mich unter

Fon: 06441 / 444 1504
Fax: 06441 / 444 1503
Mobil: 0171 / 380 53 97
Mobil: 01573 / 827 58 07

Mitgliedschaften

  • Bundesverband der Rentenberater e. V.
  • Deutscher Sozialgerichtstag e.V.

Fortbildungen

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Aktuelle Informationen

  • Entgeltvorausbescheinigung - Vorsicht!

    Um einen nahtlosen Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente zu erreichen, sollte der Rentenantrag etwa drei Monate vor dem voraussichtlichen Rentenbeginn gestellt werden.

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  • Wie errechnet sich die Rente

    Entgeltpunkte, Zugangsfaktor, Rentenartfaktor, aktueller Rentenwert sind die vier Faktoren fuer die Berechnung der Rente.

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  • Arbeitslosigkeit und Rente

    So wirkt sich Arbeitslosigkeit auf die gesetzliche Rente, Riester-Rente und betriebliche Altersvorsorge aus.

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