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Rente mit 67 trifft erst ab dem Jahrgang 1964 voll zu

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Die Altersgrenze für die Regelaltersrente (Rente ohne Abschläge) steigt von 2012 an für die Geburtsjahrgänge 1947 bis 1958 um jeweils einen Monat pro Jahr, für die Jahrgänge 1959 bis 1964 um jeweils zwei Monate pro Jahr auf 67 Jahre.


Ebenfalls schrittweise bis 2029 wird die Altersgrenze für die Altersrente für langjährig Versicherte auf 67 Jahre angehoben. Diese Rente kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin vorzeitig mit Rentenabschlägen in Anspruch genommen werden.

Ab 2012 wird eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte eingeführt. Wer mindestens 45 Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt hat, erhält auch weiterhin mit 65 Jahren die Rente ohne Abschläge

Die Altersgrenze für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen wird ab 2012 schrittweise von 63 auf 65 Jahre angehoben. Auch hier steigt bis 2029 das Alter für den frühestmöglichen Rentenbeginn von 60 auf 62 Jahre.

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