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Berufsausbildung bei der Rente sichern

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Zeiten einer beruflichen Ausbildung werden in der gesetzlichen Rentenversicherung besonders bewertet. Dafür müssen diese aber beim Rentenversicherungsträger entsprechend nachgewiesen sein. Ein Blick in den Versicherungsverlauf bringt Klarheit.

Sind die Zeiten der Berufsausbildung im Versicherungsverlauf als "berufliche Ausbildung" gekennzeichnet? Ist das nicht der Fall, sollte man bei der Rentenversicherung die Ergänzung des Versicherungsverlaufs beantragen. Dazu sind entsprechende Nachweise wie Ausbildungsvertrag, Ausbildungszeugnis oder Prüfungszeugnis vorzulegen.

Lesen Sie weiter zum Thema: Rechengrößen und Werte in der gesetzlichen Rentenversicherung ab 01.01.2010

 

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